Schadengutachten

 

 

Unverschuldeter Autounfall? Bei Reparaturkosten über 750 Euro: Schadengutachten erstellen lassen!

 

 

Sie haben nach einem unabhängigen Profi für Schadengutachten gesucht und hier mit Michael Mulansky eine serviceorientierte Anlaufstelle für alle (Un)fälle gefunden!

Egal ob PKW/LKW oder Transporter, Ihrer Suchintention zufolge sind Sie gerade in einen unverschuldeten Unfall verwickelt und wollen den entstandenen Schaden beziffern.

Hier können Sie direkt Kontakt mit mir aufnehmen!

 

Ist das Kfz-Gutachten für mich kostenlos?

Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen. Das bedeutet, Ihr Unfallgegner, welcher den Unfall verursacht hat, trägt zu 100% die Schuld. Unser Honorar rechnen wir immer mit der gegnerischen Versicherung ab, sprich mit der Versicherung des Unfallverursachers.

Wann kann ich mein Fahrzeug reparieren?

Nach der Erstellung des Kfz-Gutachtens im Falle eines Haftpflichtschadens, können Sie Ihr Fahrzeug direkt reparieren lassen.

Dies hat den Hintergrund, dass die Beschädigungen Ihres Fahrzeugs anhand einer ausführlichen Lichtbilddokumentation im Kfz-Gutachten festgehalten wird. Das heißt, dass der Schaden, auch wenn Ihr Fahrzeug bereits repariert wurde, immer noch anhand unseres hochwertigen Kfz-Gutachtens nachvollzierbar ist.

Kann ich mein Auto in jeder Werkstatt reparieren lassen?

Im Gegensatz zu einem Kaskoschaden haben Sie bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf freie Werkstattwahl. Sie können in diesem Fall frei entscheiden, in welche Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen.

Wann habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?

Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Verbleib des Fahrzeuges in einer Werkstatt zur Reparatur. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden, haben Sie in der Regel 14 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, dies entspricht dem Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Um ihre Ansprüche genau zu prüfen und am Ende nicht auf den Kosten des Ersatzfahrzeugs sitzen zu bleiben, empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Welchen Ersatzwagen Sie erhalten ist abhängig von Ihrem Fahrzeug, die Fahrzeuge sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Das bedeutet, wenn Sie ein Mittelklasse-Fahrzeug fahren und dieses entsprechend beschädigt wurde, steht Ihnen auch ein gleichwertiges Mittelklasse-Fahrzeug zu.

Wann ist ein Unfall ein Haftpflichtschaden und wann ein Kaskoschaden?

Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug durch jemand Fremdes beschädigt wird und dieser die Beschädigung nicht mutwillig veranlasst hat. Dabei gibt es nicht nur Haftpflichtschäden zwischen zwei Fahrzeugen. Es handelt sich auch um Haftpflichtschäden, wenn ein Hund Ihr Fahrzeug verkratzt, jemand mit dem Fahrrad oder ähnlichem an Ihrem Auto hängen bleibt oder gar ein Ziegel eines fremden Hauses auf Ihr Fahrzeug fällt. Beim Haftpflichtschaden handelt es sich immer um Ansprüche gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers auch „Unfallgegner“ genannt.

 

Um einen Kaskoschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird und für den Schadensersatz niemand haftend gemacht werden kann. Das heißt, wenn Ihr Fahrzeug z.B. durch elementare Ereignisse (Wetter) beschädigt wird, Ihr Fahrzeug geklaut wird, Sie Ihr Fahrzeug durch einen Fahrfehler oder ähnliches beschädigen, dann ist das ein Kaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden handelt es sich immer um Schadensersatzansprüche an die eigene Versicherung.

Unfallschaden im Parkhaus 

Auf den ersten Blick ein kleiner Sachschaden.

Tag täglich sieht man Unfälle im Parkhaus die sogenannten "Parkrämpler".

Die Kundin hatte mich an einem Feiertag kontaktiert und wir konnten sofort die Schadensaufnahme durchführen.

Nach der Bildererstellung und der Kalkulation kam ein Reparaturwert

in Höhe von 6034,95 € zustande.

Hätten Sie das erwartet?

 

 


Unfallschaden Ausparken

Auf den ersten Blick ein kleiner Sachschaden.

 

Wir konnten am selben Tag noch ein Gutachten erstellen.

 

Nach der Bildererstellung und der Kalkulation kam ein Reparaturwert

in Höhe von 5776,89 € zustande.

Hätten Sie das erwartet?

 

 


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